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Flüssigstickstoffanlieferung

Aus der Bauphase 1

Aus der Bauphase 2

Frischware

Gebrauchte Chemikalien

Entsorgung

Auf der Grundlage der „Richtlinie für die Getrenntsammlung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen” übernehmen das Zentrale Chemikalienlager und der Technische Betriebshof die Sammlung und Entsorgung der gefährlichen Abfälle.

„Jede und jeder, die bzw. der Abfälle oder Wertstoffe besitzt oder erzeugt, hat die Pflicht, sich um eine umweltgerechte und kostengünstige Entsorgung zu bemühen. Die Abfallreduzierung und -vermeidung muß jedoch das oberste Ziel bleiben.

Die Kosten der Entsorgung (...) werden von der Universitätsverwaltung übernommen.”

Verantwortlichkeit: