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Flüssigstickstoffanlieferung

Aus der Bauphase 1

Aus der Bauphase 2

Frischware

Gebrauchte Chemikalien

News-Detail

Abrufe Schnelltests und Masken

Aufgrund des Überganges zu einer höheren Anzahl von Präsenzveranstaltungen wird der Abruf von SARS-CoV-2-Schnelltest sowie Mund-Nase-Bedeckungen vereinfacht. Gemäß der aktuellen Abstimmung mit SAUS sowie dem Dekanat der MNF gelten nun folgende Rahmenbedingungen:

  • Unterschriftsberechtigt ist nicht nur die Person mit Unternehmerverantwortung respektive die Leitung der Arbeitsgruppe sondern jeder Beschäftigte, für den eine gültige Bestellberechtigung im ZCL vorliegt.
  • Zur Sicherung von Abrufen nach tatsächlichem Bedarf wird für die medizinischen Einwegmasken die Maximalmenge pro Abruf auf 200 Stück festgelegt. Dies entspricht 4 Packungen zu je 50 Masken.
  • Zur Sicherung von Abrufen nach tatsächlichem Bedarf wird für die Schnelltests die Maximalmenge pro Abruf auf 300 Stück festgelegt.
  • Tests werden nach verfügbarem Produkt ausgegeben, Angaben zum versorgten Personenkreis oder Genehmigungsunterlagen zu Praktika müssen nicht mehr der Anforderung beigefügt werden.

Als zusätzlicher Abrufweg für Personen, die nicht regulär über das ZCL versorgt werden, stehen die Ausgabestellen von D6.3 (Gebäude 23.01, Foyer Ebene 00 und Gebäude 26.11, Foyer Ebene U1) zur Verfügung. Dort können Lehrende ebenfalls Abrufe von bis zu 100 Tests tätigen, eine Voranmeldung einen Tag vor dem Abruf über die Emailadresse wird bei hohen Stückzahlen erbeten.

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Kategorie/n: ZCL
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