Durch die Inventurarbeiten zum Ende des Kalenderjahres und zum Abbau von Urlaubstagen und Mehrstunden sind in der Weihnachts- UND der 1. Januarwoche abweichende Servicezeiten vonnöten. Die Planung im Einzelnen:
Abgabe von Lagerware:
Der letzte Öffnungstag der Chemikalienausgabe ist Montag, der 18.12.2023; wiedereröffnet wird regulär am Mittwoch, den 03. Januar 2024.
Abfallannahme:
Die Annahme erfolgt ebenfalls bis zum Inventurbeginn bis einschließlich Montag, den 18.12.2023, danach wieder ab dem 03.01.2024.
Bestellware:
Bitte geben Sie Anforderungen mit Wunschliefertermin vor dem Weihnachtsfest bis Montag, den 11.12.2023, im ZCL ab. Auch später eingehende Bestellungen nehmen wir gerne entgegen. Die Lieferung wird jedoch für eine Zustellung nach dem 02.01.2024 beauftragt, um erfolglosen Anlieferungsversuchen und damit auch Schäden an kühlpflichtiger Ware vorzubeugen.
Zur Abholung von für Sie eingehender Bestellware im Zeitraum 19. bis 22. Dezember 2023 und am 02.Januar 2024 erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung, so dass Sie diese trotz geschlossener Chemikalienausgabe erhalten können.
Druckgasflaschen:
Analog zur Bestellware bitten wir um Order bis Montag, den 11.12.2023. Die Abgabe angelieferter Gase erfolgt bis einschließlich des 18.12.2023.
Flüssigstickstoff:
Der Zutritt zur Flüssigstickstoffabfüllung ist bis einschließlich des 22.12.2023 sowie ab dem 02.01.2024 zu den regulären Zeiten möglich.
Trockeneis:
Die letzte Anlieferung erfolgt am Mittwoch, dem 20.12.2023. Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Abholmöglichkeiten nach dem Eintreffen.
Die erste Bereitstellung im neuen Jahr ist vorgesehen für Mittwoch, den 03.01.2024.
Der normale Umfang des Kundenbetriebs steht Ihnen im neuen Jahr ab dem 03. Januar 2024 wieder zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass regelmäßig Anfang des neuen Jahres für die Kontenklärung und eventuelle Mittelübertragungen durch das Finanzdezernat eine gewisse Zeitspanne einzuplanen ist. Hierdurch kann es zu Verzögerungen in der Bebuchbarkeit der Konten und somit auch bei der Freigabe von Chemikalienbestellungen kommen.
Für die kaufmännische Zuordnung einer Bestellung zu einem Wirtschaftsjahr ist der tatsächliche Liefertermin das entscheidende Kriterium: Ware, die noch im Jahr 2023 angeliefert wurde, ist diesem Jahr zuzurechnen, auch wenn die Rechnung erst 2024 eintrifft. Ebenso ist Ware, die zwar 2023 bestellt wurde, die jedoch erst im nächsten Jahr eintrifft, dem Budget für 2024 zu belasten. Bei Drittmitteln können durch die Regelungen in den Zuwendungsbescheide abweichende Vorgaben seitens der Zuwendungsgeber bestehen! Lagerware kann im Regelfall innerhalb von zwei Werktagen dem Abrechnungsobjekt belastet werden.