Rahmenverträge
Falls für einen bestimmten abgegrenzten Bedarf ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, handelt es sich bei den entsprechenden Käufen formal weder um Direktkäufe noch um Vergaben sondern um sogenannte Abrufe. Diese können bei entsprechend abgestimmten Vertragsbedingungen auch ohne Beteiligung der Beschaffungsstelle unmittelbar durch die Betriebseinheiten erfolgen.
Beispiele finden sich sowohl im Chemikalien-nahen Dienstleistungsbereich sowie auch in fast allen anderen Beschaffungsbereichen der HHU.