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Flüssigstickstoffanlieferung

Aus der Bauphase 1

Aus der Bauphase 2

Frischware

Gebrauchte Chemikalien

Direktkauf

  • Wenn Waren nicht innerhalb der HHU bevorratet werden, können Beschaffungen für Drittmittelprojekte nach VOL/A bis 500 Euro netto – also ohne Mehrwertsteuer – von den Bedarfsstellen prinzipiell im sogenannten Direktkauf ausgeführt werden. Für Haushaltsmittel ist diese Schwelle nach Unterschwellenvergabeordnung UVgO auf 1000 Euro netto erhöht. Für den Bereich der Chemikalien und Produkte der Lebenswissenschaften ist dies jedoch aufgrund untenstehender Nebenbedingungen praktisch kaum relevant.
  • Die Kostenermittlung hat nach § 3 Vergabeverordnung (VgV) zu erfolgen. Bei einem regelmäßig wiederkehrendem Bedarf ist also anhand des in den letzten zwölf Monaten dafür ausgegebenen Betrages zu prüfen, ob ein Direktkauf noch in Frage kommt, also weniger als 500 Euro netto an Kosten pro Jahr entstehen.
  • Bei einem neu entstandenen Bedarf ist der absehbare Bedarf in den kommenden zwölf Monaten der Schätzung zugrunde zu legen.
  • Umgekehrt darf im Sinne der wirtschaftlichen Nutzung von Mengenrabatten und Staffelpreisen für den absehbaren Bedarf auch für bis zu zwölf Monate im Voraus beschafft werden.
  • In der Kostenschätzung sind sachlich zusammengehörige Positionen auch gemeinsam zu betrachten und zu addieren. Beispiele wären die Pufferherstellung (Hefeextrakt, Phosphate und Kochsalz), Farbdrucker (Gelber Toner, roter Toner und blauer Toner) oder eine Synthese (Edukt 1, Edukt 2, Katalysator, Lösungsmittel).
  • Die Splittung eines regelmäßigen Jahresbedarfes in mehrere Teilaufträge, die einzeln unterhalb der Schwelle bleiben, diese Wertgrenze in Summe jedoch überschreiten, stellt einen Verstoß gegen § 3 (2) VgV und gleichzeitig den Wechsel von Fahrlässigkeit zu Vorsatz dar.
  • Falls ein Direktkauf ausscheidet muß die Beschaffungsstelle eingeschaltet werden, die nun beispielsweise über den Einkauf des Jahresbedarfes, die Ausschreibung eines Rahmenvertrages oder eine Bevorratung in einem Lager der HHU die Versorgung sicherstellen kann.

Ausnahme Chemikalien

Vor dem Hintergrund folgender Punkte ist der Direktkauf von Chemikalien und Produkten der Lebenswissenschaften für den Bereich der HHU sehr stark eingeschränkt:

  • Der Bezug und die Verwaltung der damit verbundenen Erlaubnisse für besonders nachweispflichtiger Substanzen erfolgt zwingend über das Zentrale Chemikalienlager (Bundesopiumstelle, Datenbank der Europäischen Kommission zu ozonschädigenden Substanzen, Bezirksregierung,...).
  • Die Erlaubnisse und die Nachweispflicht von vergünstigt bezogenen Substanzen (z. B. Energiesteuer oder Branntweinsteuer) liegen beim Zentralen Chemikalienlager.
  • Zum Zeitpunkt der Bestellung ist nicht sicher erkennbar, ob und unter Nutzung welcher Ausnahmevorschriften der Versand der Chemikalien erfolgen wird.
  • Der Empfang von Gefahrgut ist meldepflichtig und wird derzeit an der HHU über die Buchung der Wareneingänge im Mach-System abgebildet.
  • Für die Durchführung der Empfängerpflichten bei der Annahme von Gefahrgut ist Material zu bevorraten, welches derzeit nur im ZCL zur Verfügung steht.
  • Der Empfang von Gefahrgut meldepflichtig und wird derzeit an der HHU über die Buchung der Wareneingänge im Mach-System abgebildet.
  • Die Annahme von Gefahrgutsendung darf nur durch Beteiligte Personen nach Kapitel 1.3 ADR mit entsprechender regelmäßiger Unterweisung erfolgen. Diese wird derzeit für Beschäftigte des ZCL, des Radioaktivabfallzwischenlagers, des Abfallhofes sowie der Transportabteilung durchgeführt.
  • Bei Verstößen im Bereich des Gefahrgutrechtes werden sowohl die tatsächlich handelnden Personen als auch die jeweiligen Vorgesetzten gleichermaßen belangt.

Somit ist in der Praxis ein rechtskonformen Direktkauf in diesem Bereich entweder unmöglich oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch gegenüber der Beschaffung über den regulären Versorgungsweg.

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