Annahme
Die Annahmezeiten entsprechen den Öffnungszeiten der Chemikalienausgabe.
Bitte vereinbaren Sie bei allen nicht zur Direktannahme bestimmten Abfallarten einen Termin.
Abweichend ist für folgende Fraktionen bei Kennzeichnung mit den bereitgestellten Kunststoffetiketten eine Direktannahme durch die Servicemitarbeiter möglich:
| Abfallart | Bedingung | Zusatzkriterium |
|---|---|---|
| Abfallarten zur Direktannahme | ||
| Lösemittelabfall Gruppe A, B, CL sauer/neutral/alkalisch | 5 l Kanister UN-geprüft | Keine Zweiphasensysteme flüssig-flüssig |
| Reinigungsbadreste Gruppe I/K | 5 l Kanister UN-geprüft | |
| Altöl, halogenhaltig | 5 l Kanister UN-geprüft oder Originalverpackung | |
| Altöl, halogenfrei | 5 l Kanister UN-geprüft oder Originalverpackung | |
| Gebrauchte Kühlschmiermittel | 5 l Kanister UN-geprüft | Anlieferung nur durch eine der Zentralwerkstätten |
| Batterien und Akkus | lose Kleinmengen, zur Umschüttung geeignet, Abgabe in Kleinmenge auch ohne Begleitschein möglich | |
| Kontaminierter Laborverbrauch, vorwiegend organisch | Transparenter Eimer, 10 l oder 33 l | Keine geschlossenen Kleinstgebinde enthalten, keine losen Substanzreste am Boden erkennbar. |
| Anorganische Filtermaterialien | Transparenter Eimer, 10 l oder 33 l | Keine Beimengungen außer Resten von Rund- und Faltenfiltern in untergeordneter Menge |
| Ethidiumbromidmaterial, trocken | Transparenter Eimer, 10 l oder 33 l | Die Abfälle müssen trocken und ohne Schimmel angeliefert werden |
| Abfallarten als Terminannahmefraktionen (bitte vor Abgabe mit der Tabellenvorlage für die Entsorgungsanfrage von Terminannahmefraktionen über zcl-entsorgung(at)hhu.de melden) | ||
| Chemikalien im Originalgebinde mit Herstellerkennzeichnung | Die Kennzeichnung muss noch lesbar sein. Es muss zusätzlich eine Institutskennung mit angebracht werden. | |
| Abfälle als Selbstabfüllung mit Eigenkennzeichnung der Betriebseinheiten | PE-Dose für Feststoffe, 5 l Kanister UN-geprüft oder Glasflaschen für Flüssigkeiten | Eigenkennzeichnungen entsprechend CLP-Verordnung bitte vorher über zcl-entsorgung(at)hhu.de abstimmen. |
| Abfälle mit Musterkennzeichnung | ||
Alle im ZCL abgelieferten Abfälle mit Ausnahme von Batterien und Akkumulatoren in Kleinmengen müssen mit einem Begleitschein versehen sein.
Der Begleitschein ist inhaltlich gleichlautend zum Etikett auszufüllen, die Gefahrstoffkennzeichnung ist jedoch verzichtbar.
Der Begleitschein ist vom Institutsleiter oder einem Entsorgungsbeauftragten zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift wird die richtige Deklaration, also die Übereinstimmung von angegebenen Inhaltsstoffen und tatsächlichem Inhalt bestätigt.
Aufgrund begrenzter Lagermengen für organische Abfälle und für Kleingebinde kann es insbesondere zu Semesterbeginn und Semesterende dazu kommen, dass wir zeitweise keine weiteren Gebinde annehmen dürfen.
Sollten Sie sichergehen wollen, dass Sie den Weg mit den Abfällen nicht umsonst antreten, nehmen Sie vorab Kontakt mit einem unserer Servicemitarbeiter auf!