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Flüssigstickstoffanlieferung

Aus der Bauphase 1

Aus der Bauphase 2

Frischware

Gebrauchte Chemikalien

News-Detail

Betriebseinschränkungen SARS-CoV-2

Aufgrund der Vorgaben des Rektorates zur Erweiterung der Homeofficetätigkeiten unter Akzeptanz von Änderungen in Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse, der am Montag dem 25. Januar erfolgten Anpassungen der Coronaschutzverordnung NRW sowie der ebenfalls am 25. publizierten Vorgaben der Corona-ArbSchV des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), welche sehr kurzfristig am Mittwoch dem 27. Januar wirksam werden, sind Änderungen in den Betriebsabläufen und der Besetzung des ZCL notwendig. Wir bemühen uns, prinzipiell alle Dienstleistungen weiter anzubieten, die politisch gesetzten Rahmenbedingungen zielen jedoch auf eine nochmals deutliche Reduzierung des Präsenzbetriebes beziehungsweise eine Vergrößerung der Flächen pro Mitarbeiter ab. Nach Abstimmung mit SAUS über die Umsetzung dieser Anforderungen wird um Berücksichtigung folgender Punkte gebeten:

  • Bitte nehmen Sie das ZCL nur für Bedarfe in Anspruch, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend erforderlich sind. Stellen Sie sich vorher die Frage: Kann diese Aufgabe auch nach dem 15. Februar erledigt werden? Liegt sie – beispielsweise im Falle von „Entrümpelungsarbeiten“ – womöglich bereits seit längerer Zeit an und ist nun nur durch die Verringerungen des Regelbetriebes in die Wahrnehmung gerückt?
  • Nutzer kommen bitte nach Möglichkeit als Einzelpersonen ins ZCL.
  • Im Kundenbereich der Chemikalienausgabe dürfen sich nur drei Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Im Hauptflur werden nach Absprache mit der für diesen Bereich zuständigen Abteilung D6.3 ebenfalls Hinweise zur Einhaltung der Abstände während des Wartens angebracht. Wenn ein Warten im Flur unter Einhaltung der Abstände der Wartebereich nicht möglich ist, warten Sie bitte außerhalb des Gebäudes.
  • Zur Verringerung der Schlangenbildung melden sich Nutzer mit den Anliegen Rückgabe oder Abholung einer Gasflasche oder Zutritt zur Abfüllanlage für Flüssigstickstoff bitte unmittelbar an der Gasflaschenausgabe. Dort befindet sich eine Gegensprechanlage mit Klingel, über die Sie mit den Servicemitarbeitern Kontakt aufnehmen können.
  • Die Öffnungszeiten werden verändert, um die drei Ziele
    • Entzerrung des Kundenbetriebes,
    • Sicherstellung der Warenannahme und -abgabe sowie
    • Kompensation der verringerten Personenzahl im ZCL zu berücksichtigen.
  • Bitte nutzen Sie die frühen Zeiten insbesondere für die Lösemittelabfüllung und für die Abgabe von Abfällen, da sich durch die verringerten Möglichkeiten zur parallelen Bedienung mehrerer Nutzer die Abfüllzeiten unmittelbar auf die Wartezeiten Aller addieren.
  • Die Einschränkungen werden nach aktuellem Stand mindestens bis einschließlich des 14. Februars gelten, bei Verlängerung des Bezuges in der Coronaschutzverordnung NRW voraussichtlich bis zum 15. März aufgrund Gültigkeitsdauer der Verordnung des BMAS.
  • Aktualisierung: Die Verordnungen wurden verlängert, die Einschränkungen bestehen nach aktuellem Stand bis mindestens zum 30. April fort.
  • Zweite Aktualisierung: Aufgrund der geringen Nutzung der morgendlichen Öffnungszeitenerweiterung sowie der weiter steigenden Chemikalienbedarfe mit entsprechenden längeren Kommissionierungszeiten in den Mittagsstunden werden die Öffnungszeiten erneut angepaßt. Auch die flächendeckende Durchführung von Schnell- und Selbsttests darf gemäß BMAS explizit nicht als Grund für Erleichterungen herangezogen werden. Die Einschränkungen bestehen nach aktuellem Stand voraussichtlich bis zum 30. Juni fort.

Wir bedauern die Umstände und insbesondere die Kurzfristigkeit der Einschränkungen und bemühen uns, die Auswirkungen auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß sich insbesondere zu Stoßzeiten die individuelle Wartezeit verlängern kann und nutzen Sie die morgendlichen Ausweichmöglichkeiten.

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Kategorie/n: ZCL
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