Arbeitsschutz
Für den Laborgebrauch sind die folgenden Artikel im Lagersortiment gelistet. Für Beschäftigte mit regelmäßiger Labortätigkeit und Bedarf an Korrekturgläsern kann anstelle einer Überbrille auch mittels Rahmenvertragsabruf eine Laborschutzbrille mit geschliffenen Gläsern angefordert werden. Hierzu ist die normale Bedarfsmeldung an den Einkauf zu senden, die Anpassung erfolgt bei einem Vertragsoptiker, beispielsweise in Düsseldorf-Bilk.
Art | Artikel | Herstellerinformation |
Laborschutzbrille, normale Kopfform, mit UV-Schutz | UVEX pheos (9192.225) | |
Laborschutzbrille, schmale Kopfform, mit UV-Schutz | UVEX pheos S (9192.710) | |
Überbrille, mit UV-Schutz | UVEX Super F OTG (9169.585) | |
Schutzbrille, hartbeschichtet, antifog, entspiegelt, UV400-Schutz, plano, jedoch baugleich zu Korrekturbrillen | ForSec A310 | Bedienungsanleitung |
Über die Eignung der im Sortiment des ZCL geführten Handschuhe im Bezug auf ihre Verwendbarkeit im Umgang mit verschiedenen Substanzen liegen folgende Prüfergebnisse und Zertifizierungen der Hersteller vor.
Typ | Produkt | Prüfergebnisse | Spalte |
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Einwegschutzhandschuhe, Nitril ungepudert, Größen S, M, L, XL | VWRCollection Nitril | VWR Nitril | |
Einwegschutzhandschuhe, Nitril ungepudert, Größen S, M, L, XL | Labsolute Nitril Protective | Labsolute Protective | |
Einwegchemikalienschutzhandschuhe, Nitril ungepudert, Größen 6-11 | KCL Dermatril P 743 | KCL | Nitril NBR 743 |
Chemikalienschutzhandschuhe Polychloropren, Größen 7-11 | KCL Camapren 722 | KCL | Chloropren CR 722 |
Chemikalienschutzhandschuhe Polychloropren, langer Stulp, Größen 8-10 | KCL Camapren 726 | KCL | Chloropren CR 726 |
Schnittschutzhandschuhe Bambus, HPPE, Stahl, Elastan, Polyamid-Recyklat, Größen 8-10 | UVEX Bamboo TwinFlex D xg | UVEX | Datenblatt Zertifizierung EN388: 4X41D |
Baumwollhandschuhe, Grobstrick mit Noppen | RL 1425 | Richard Leipold | (Verbraucherinformation mechanischer Schutz) |
Baumwollunterziehhandschuh | KCL Sahara Trikot 020 | KCL-Info | (Verbraucherinformation) |
Fünffinger Handschuhe für die Kryogenhandhabung | Gläsel 405 3711 | EN 511:2006 121 | (ohne) |
Eine Eignung im Sinne eines Schutzhandschuhes ist üblicherweise gegeben, wenn die Beständigkeit für mindestens 30 Minuten besteht. Dies entspricht in den Tabellen in der Regel dem Eintrag „2” oder höher.
Handschuhe, deren Beständigkeit zumindest im Minutenbereich liegt, können zwar nicht als Schutzhandschuh, jedoch als Spritzschutz im Umgang mit der fraglichen Substanz verwendet werden. Hierbei muß sichergestellt sein, daß eine Kontamination tatsächlich sofort erkannt wird und der Handschuh ebenfalls sofort von der Haut des Trägers entfernt werden kann.
Die Produkte des Hautschutzplanes der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhalten Sie auch im ZCL. Sie werden in der Auflistung der Lagerartikel in der Warengruppe Arbeitsschutz geführt.
Bezeichnung | Anwendungsbereich | Druckvorlage |
---|---|---|
Labor / Desinfektion | Laborbetrieb mit Hinweis auf Händedesinfektionsbedarf | PDF-Datei |
Werkstatt / Freiland | Werkstätten, Gärtnereibetrieb, Arbeiten mit UV-Belastung, weitere handwerkliche Tätigkeiten | PDF-Datei |
Diese Hautschutzpläne sowie die darin aufgeführten Produkte sind zwischen der Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz sowie dem Betriebsärztlichen Dienst abgestimmt. Bei Unverträglichkeiten einzelner Mitarbeiter oder über den beschriebenen Bereich hinausgehenden Anforderungen berät der Betriebsärztliche Dienst zu Alternativen und Ergänzungen.
Es stehen Labormäntel in der Farbe weiß mit langem Arm, Reverskragen, Gehschlitz und drei Taschen in den unten aufgeführten Größen zur Verfügung.
Form | Größenabstand | Kleinste Größe | Größte Größe |
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Damenschnitt | 2 (...38/40/42...) | 34 | 52 |
Herrenschnitt | 2 (...48/50/52...) | 44 | 62 |
Prinzipiell sind weitere Größen oder Sonderanfertigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über diese Größenstaffelung hinausgehende Bedürfnisse haben, möglich. Diese Option führt jedoch zu einem Preisaufschlag und einer gewissen Lieferzeit.
Die Leistungsmerkmale entsprechen den Vorgaben der Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz (SAUS) und beinhalten unter anderem:
- Hoher Entflammbarkeitsschutz: 100% Baumwolle
- Geringes Unfall-/Kontaminationsrisiko am Arm: Ärmelweitenverstellung
- Einfache Notöffnung: Verdeckte Druckknopfleiste
- Bei 95 °C waschbar, trommeltrocknergeeignet und bleichstabil
Die Beschaffung erfolgt zusätzlich unter Einbeziehung der Kriterien:
- Umweltfreundliche / schadstoffarme Herstellung
- Anteilige Verwendung fair gehandelter Rohstoffe
- Sozialverträgliche / nachhaltige Produktion
Wäsche kann während der Öffnungszeiten im verschlossenen und mit dem Kürzel der Betriebseinheit gekennzeichneten Wäschesack abgegeben werden. Wäschestücke aus Radioaktivbereichen sind vorab freizumessen. Die Reinigung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Ein vorausgefülltes Anforderungsformular steht bereit, Kennzeichnungsanhänger für die Wäschesäcke können im ZCL angefordert werden.
ZCL-Nummer | Dienstleistung |
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12R100 | Reinigung, Kittel, gepreßt |
12R110 | Reinigung, Kittel, handgebügelt |
12R120 | Reinigung, Handtuch |
12R130 | Reinigung, Polohemd |
12R140 | Reinigung, Arbeitshose |
12R150 | Reinigung, Jacke, dünn |
12R160 | Reinigung, Jacke, Parka |
Im Bereich der Kittelreinigung wird üblicherweise die etwas preiswertere Variante ,,gepreßt'' verwendet.
Wäsche wird mit der Kennung der Betriebseinheit versehen. Optional kann der Name des Nutzers mit gekennzeichnet werden, hierzu soll dem sauberen Wäschestück eine Notiz mit der gewünschten Schreibweise des Namens beigegeben werden.
Materialauswahl
Für die HHU ist durch SAUS in Verschärfung der Laborrichtlinien die Beschaffung von Kitteln mit einem Baumwollanteil von 100% festgelegt worden. Dies geschieht, um die Schutzfunktion der schweren Entflammbarkeit dauerhaft sicherzustellen, da bei Mischgeweben aus Baumwolle und Kunstfaser durch wiederholte Wäsche der Baumwollanteil durch übermäßiges Ausbrechen dieses Faseranteils sinken kann und so die Schutzwirkung beeinträchtigt wird.
Durchführung der Reinigung
Die Reinigung von Schutz- und Arbeitskleidung, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen getragen wird, muß durch das Unternehmen erfolgen. Eine private Reinigung mit der häuslichen Wäsche ist nicht zulässig, um unter anderem dem Risiko der damit verbundenen Verschleppung von Kontaminationen auf Wäschestücke anderer Haushaltsangehöriger zu begegnen.
Quellen
- Laborrichtlinien, Punkt 4.6.5
- GefStoffV,§ 7(6) und § 9(1) 2. i.V.m. §9 (5)
- je nach Labor auch BioStoffV, § 9 (3) 5.