Gefäße und Transport
Der Tresen trennt im Zentralen Chemikalienlager den Kundenbereich und den Mitarbeiterbereich. Wenn bestellte Ware an sie übergeben wird, befindet diese sich im Regelfall in einwandfreiem Zustand.
Gleiches sollte auch für abgefüllte Ware gelten. Da sie die Kennzeichnung ihrer Laborgefäße selbst durchführen, möchten wir sie in diesem Zusammenhang um Verständnis dafür bitten, daß wir nur beschriftete Gefäße befüllen können.
Da sie außerdem mit diesen Gefäßen auch einen Transport durch öffentlichen Raum durchführen, sollten sie prüfen, ob eine vereinfachte Kennzeichnung nach den Regeln des Laborgebrauches tatsächlich anwendbar ist. Im Laboratorium stehen Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen zur Verfügung, auf dem Weg zum ZCL ist das nicht der Fall. Ebenso haben Personen im Labor dauerhaft eine Schutzbrille zu tragen, auf dem Transport begegnen sie möglicherweise Personen ohne Einweisung oder Schutzausrüstung.
Bitte beschriften sie also alle Gefäße, die sie direkt bei uns befüllen lassen wollen, möglichst vollständig. Die vereinfachte Kennzeichnung wird durch das ZCL nur auf Gefäßen bis zu einem maximalen Nennvolumen von 2,5 l akzeptiert.
In andere Räume dürfen nicht bruchsichere Behältnisse nur mit Hilfsmitteln befördert werden, die ein sicheres Halten und Tragen ermöglichen.
Hilfsmittel zum Transport sind beispielsweise Eimer, Tragkästen oder Laborwagen, vorteilhafterweise mit Wannen ausgestattet.
Druckgasflaschen dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln und grundsätzlich nur mit Schutzkappe oder Schutzkorb transportiert werden. Geeignete Hilfsmittel sind beispielsweise Flaschentransportwagen.
Die zur Gasflasche passende Schutzkappe ist vollständig auf das Gewinde zu schrauben.