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Flüssigstickstoffanlieferung

Aus der Bauphase 1

Aus der Bauphase 2

Frischware

Gebrauchte Chemikalien

Lieferdokumente

Für Betriebseinheiten der HHU, welche in Räumen außerhalb des Campus Düsseldorf untergebracht sind, kann die Warenannahme nicht durch Mitarbeitende des ZCL erfolgen. Diese Situation besteht zum Beispiel am MPI für Pflanzenzüchtungsforschung oder am Forschungszentrum Jülich.

Auch wenn diese Großforschungseinrichtungen die Empfängerpflichten für Gefahrgutsendungen ausführen, so gehen die Sendungen doch der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu und werden von dieser bezahlt. Dementsprechend muß auch die Meldepflicht für empfangenes Gefahrgut erfüllt werden. Dies erfolgt in den Laborbereichen über die vom ZCL erfassten Wareneingänge.

Damit das ZCL diese korrekt erstellen kann, ist es auf die Zuarbeit der Endanwender angewiesen.

Anforderungen an Lieferbelege

  1. Bitte stellen Sie uns alle Lieferbelege zur Verfügung.
  2. Bitte senden Sie alle Seiten, also auch leere Seiten mit.
  3. Bitte senden Sie gefahrgutrechtliche Begleitpapiere mit.
  4. Bitte zeichnen Sie die Lieferscheine namentlich ab, wenn die Lieferung dem Lieferschein konform ist.
  5. Bitte notieren Sie Abweichungen, also Fehlmengen oder zuviel gelieferte Gebinde.

Zu Punkt drei: Im Regelfall integrieren die Versender das gefahrgutrechtliche Begleitpapier in das Lieferdokument. Eine Ausnahme stellt Ware dar, die von Sigma-Aldrich versendet wird: Hier sind die gefahrgutrechtlichen Informationen auf der Despatch List. Diese ist keine einfache Packliste sondern das gefahrgutrechtliche Begleitpapier und darf somit nicht entsorgt werden! Ein kommentiertes Beispiel steht zur undefinedInformation bereit.

Zur Abgrenzung noch Beispiele für Dokumente, die nicht benötigt werden und somit auch nicht dem ZCL zur Verfügung gestellt werden müssen:

  • Werbedokumente: Produktwerbung, Preisinformationen oder Rabattaktionen
  • Anwendungshinweise und Anleitungen für Produkte
  • Eventuell vorhandene Rücksendeunterlagen
  • Mitgelieferte gedruckte Sicherheitsdatenblätter

Bitte denken Sie daran, daß die Lieferscheine im Original aufzubewahren sind! Das ZCL archiviert die uns zur Verfügung gestellten Faxkopien oder Scans, jedoch werden die Originaldokumente der anderen Standorte derzeit an diesen Standorten aufbewahrt.

Behelfslösung

Die Gefahrgutklasse ist anhand der rechteckigen farbigen Aufkleber auf dem Karton sowie anhand der Begleitdokumente eindeutig erkennbar. Sollten diese Dokumente einmal verloren gehen, kann folgende Behelfsmethode angewendet werden:

  1. Auflistung der Substanzen aus dem Paket.
  2. Ermittelung der tatsächlich bestellten Artikelkennungen anhand der Etiketten oder hifsweise aus der Festlegung im Mach-System.
  3. Bezug der Sicherheitsdatenblätter von der Internetseite des Herstellers oder über dessen Kundendienst.
  4. Extraktion von UN-Nummern und Verpackungsgruppen aus Kapitel 14 der Sicherheitsdatenblätter.
  5. Nachschlagen der Einstufungen in Kapitel 3 des ADR.
  6. Abgleich der dort gelisteten Mengenschwellen für freigestellte und begrenzte Mengen mit dem Inhalt der jeweils gelieferten kleinsten Verpackung oder Innenverpackung.

Es ist zu beachten, daß diese Methode nicht immer ein eindeutiges Ergebnis ermöglicht, da je nach Größe des angelieferten Gebindes auch die Nutzung von Vereinfachungen durch den Versender möglich ist. Somit ist ohne die Dokumente oder Verpackung nicht erkennbar ob das Paket

  • dem Regel-ADR, zum Beispiel roter Aufkleber für brennbare Flüssigkeiten der Klasse 3
  • den begrenzten Mengen „LQ” mit der weiß/schwarzen Raute oder
  • den freigestellten Mengen ohne jede Kennzeichnung unterliegt!

Radioaktivität

Da Anlieferungen von radioaktiven Substanzen auch am Standort Düsseldorf immer unmittelbar in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Strahlenschutzbeauftragten erfolgen, ist hier im Anschluß die Abgabe des vom Empfänger unterzeichneten Lieferscheines im Original an das ZCL erforderlich.

Verantwortlichkeit: