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Druckgase: Trennung von Füllungs- und Mietkosten

Im Formularbereich der Internetpräsenz finden Sie ein Anforderungsformular für Druckgase, in welchem - bei Interesse - ein zweites abweichendes Abrechnungsobjekt, beispielsweise das Haushaltskonto, angegeben werden kann.

Auf diesem Weg können wir die einmaligen Bezugskosten der Flaschenfüllung von den regelmäßigen Mietzahlungen für die Druckgasflaschen trennen. Falls Sie diese Option nutzen und ein zweites Abrechnungsobjekt angeben, werden wir die Füllung dem regulären Abrechnungsobjekt belasten, die Folgekosten werden jedoch dem zweiten Abrechnungsobjekt zugerechnet. Die Flasche wird in diesem Fall abrechnungstechnisch auch nur im Bestand des zweiten Abrechnungsobjektes geführt.

Sollten Sie diese Option auch für Flaschen aus dem bereits vorhandenen Bestand realisieren wollen, nutzen Sie hierfür bitte das auf der gleichen Seite bereitstehende Formular zur „Nutzer- oder Abrechnungsobjektänderung von Gasflaschen”.

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Kategorie/n: ZCL
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